Praxis
Impressionen aus der Praxis
Voraussetzung von psychotherapeutischer und psychologischer Arbeit ist die absolute Verschiegenheitspflicht meinerseits. Dies bedeutet, dass unter gar keinen Umständen Informationen aus meinen Praxisräumen nach außen dringen. Diesem Umstand zollt auch die Architektur der Praxis Rechnung. Es gibt insgesamt drei Ausgänge, dh. keine Klientin/ kein Klient trifft andere KlientInnen im Warteraum. Ich reflektiere meine therapeutische Tätigkeit regelmäßig im Rahmen von Supervisionen, dazu werden die KlientInnendaten anonymisiert.
Eine Psychotherapie braucht im Gegensatz zur psychologischen Beratung einiges an Zeit und Geld. Bei der psychologischen Beratung bzw. dem Coaching kann man mit 5 und 10 Stunden rechnen. Im Gegensatz dazu brauchen psychotherapeutische Prozesse und Veränderungen ein vielfaches länger, da die Veränderung von Mustern und alten Lebensgewohnheiten Zeit und Übung benötigen. Sofern ich dazu eine Einschätzung geben kann, versuche ich das immer wieder, auch um den Veränderungsprozess transparent zu halten.
Psychotherapeutisches Erstgespräch für Erwachsene, Jugendliche ab 14 Jahren
Eine Einheit (50 min) à € 110,-
Einzeltherapie für Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren
Preis pro Einheit (50 min) à € 110,-
Pferdegestützte Psychotherapie für Erwachsene mit tierischer Unterstützung
Preis pro Einheit (50 min) à € 110,-
Paartherapie und Familientherapie
Doppelstunde 90 min à € 240,-
Die Angaben entsprechen der reinen „Therapiezeit“, dh jene Zeit, die für ein therapeutisches Gespräch für Sie reserviert ist. Bei einer Einheit von 50 min rechnen Sie allerdings bitte dennoch 60 min ein zB für eine kleine Aufwärmphase, kurze Wartezeit oder ein Getränk usw.
Supervision & Coaching
Preis pro Einheit (50min) – € 110,- + 20% USt = à € 132,- für Privatzahler
Preis pro Einheit (50min) – € 110,- + 20% USt = à € 132,- für Institutionen, Vereine und Firmen
Ich bitte Sie das Honorar am Ende der Stunde in bar zu bezahlen. Sie erhalten im Gegenzug ab dem 1.6.2016 sofort eine Zahlungsbestätigung der Registrierkassa. Nach jeder Stunde erhalten Sie eine Rechnung mit allen notwendigen Daten zur Einreichung bei der Krankenkassa, falls Sie eine Teilrefundierung in Anspruch nehmen.
Seit Jänner 2020 gibt es auch die Möglichkeit das offene Honorar per Bankomatzahlung zu begleichen. Bitte teilen Sie mir ihre bevorzugte Zahlungsart mit.
Weil ich mir Administratives ersparen möchte, biete ausschließlich die Barzahlung bzw. die Bankomat-Zahlung an. Überweisung ist leider nicht möglich.
Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, erstatten Ihnen die Kassen einen Teil des an die Psychotherapeutin bzw. den Psychotherapeuten bezahlten Honorars zurück.
Die Krankenkassen leisten allerdings nur dann einen Zuschuss, wenn eine so genannte krankheitswertige Störung vorliegt, da die Sozialversicherung nur Krankenbehandlung finanzieren darf. Die Diagnose nach ICD-10 wird von der Therapeutin erhoben und mit Ihnen besprochen. Um einen Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung darüber, dass Sie sich spätestens vor der zweiten Psychotherapiesitzung einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben. Diese Untersuchung dient dazu, eventuelle körperliche Erkrankungen abzuklären, die die seelische Problematik vielleicht (mit)bedingen. Die Untersuchung kann von einem Arzt/einer Ärztin für Allge-meinmedizin durchgeführt werden, für die Bestätigung gibt es ein Formular. Die Untersuchung bezieht sich nur darauf, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, nicht aber darauf, ob eine Psychotherapie notwendig oder zweckmäßig ist. Es ist keine Überweisung des Arztes zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten erforderlich.
Für einen Kostenzuschuss zu den ersten vier bis zehn Psychotherapiesitzungen (die genaue Anzahl ist nicht einheitlich geregelt) genügt es, neben dieser ärztlichen Bestätigung die Honorarnote bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Für einen Kostenzuschuss ab den darauf folgenden Psychotherapiesitzungen muss ein „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme einer(s) freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeutin(en)“ gestellt werden, auf dem von der Psychotherapeutin bzw. vom Psychotherapeuten einige Fragen beantwortet werden. Dieser Antrag soll vor Ablauf der ersten (vier bis zehn) Psychotherapiesitzungen eingereicht werden, um den Zuschuss ohne Lücke weiterbeziehen zu können.
Die Krankenkasse prüft den Antrag und kann dann den Kostenzuschuss für maximal 50 weitere Psychotherapiesitzungen bewilligen. Wenn die Psychotherapie länger dauert, muss vor Ablauf ein neuer Antrag gestellt werden. Für detaillierte Informationen zur genauen Anzahl der ohne Antrag bezuschussten ersten Psychotherapiesitzungen und bis wann ein Auftrag auf Kostenzuschuss spätestens eingereicht werden muss, kontaktieren Sie die für Sie zuständige Krankenkasse (Informationen auch bei den Landesverbänden für Psychotherapie).
Der Beginn einer Psychotherapie soll auf die freie Entscheidung des Patienten/der Patientin hin erfolgen. Er/sie soll das Gefühl haben, dem Therapeuten/der Therapeutin vertrauen zu können.
Zu Beginn der Therapie hat der/die PsychotherapeutIn mit dem Patienten/der Patientin in einem partnerschaftlichen Übereinkommen auszuhandeln, warum Psychotherapie in Anspruch genommen wird, welche Ziele im Rahmen der Therapie erreicht werden sollen und woran der Therapieerfolg nach Abschluss der Behandlung gemessen werden soll. Ein von PatientInnen mitgestalteter Therapieprozess hat sich für die Gesundung als hilfreich erwiesen.
Frequenz und Dauer der psychotherapeutischen Behandlung Frequenz und Dauer hängen vom jeweiligen Störungsbild bzw. von der Lebenssituation des Patienten/der Patientin ab und fallen je nach angewandter Methode unterschiedlich aus. Die Dauer der psychotherapeutischen Behandlung ist von der PsychotherapeutIn zu begründen. Der/die PatientIn kann jederzeit die Therapie beenden oder den Therapeuten/die Therapeutin wechseln, sollte dies aber mit dem aktuellen Psychotherapeuten/der aktuellen Psychotherapeutin vorher besprechen.
Rechte und Pflichten bei einer psychotherapeutischen Behandlung und besondere Hinweise
Psychotherapie kann kurativ (heilend), palliativ (lindernd), gesundheitsfördernd, präventiv (vorbeugend) und persönlichkeitsentwickelnd wirken. Belegte Wirkfaktoren sind therapeutische Beziehung, einfühlendes Verstehen, emotionale Annahme und Stütze durch den Psychotherapeuten/die Psychotherapeutin.
Darüber hinaus wirkt Psychotherapie durch die Förderung des emotionalen Ausdrucks, die Förderung von Einsichts- und Sinneserleben, die Förderung kommunikativer Kompetenz und Beziehungsfähigkeit, die Förderung der Bewusstheit, Selbstregulation, die Förderung von Lernmöglichkeiten, Lernprozessen und Interessen, ebenso durch die Förderung kreativer Erlebnismöglichkeiten sowie die Erarbeitung von positiven Zukunftsperspektiven. Sehr entscheidend sind auch die Förderung eines positiven persönlichen Wertebezuges sowie die Förderung tragfähiger sozialer Netzwerke und Erfahrungen der Zusammengehörigkeit.
In der Regel verläuft Psychotherapie folgendermaßen: Der/die PatientIn beschreibt in einem Erstkontakt die Beschwerden; dabei sollten auch seine/ihre Erwartungen und Motivationen besprochen werden. Danach erfolgen die therapeutischen Interventionen, manchmal unter Einbezug des Umfelds und der Lebensgeschichte des Patienten/der Patientin. In einer gemeinsamen Reflexion zwischen PatientIn und TherapeutIn wird das zuvor Bearbeitete integriert, um die Umsetzung des Erfahrenen oder Erlernten im Alltag zu fördern. Eine ambulante Psychotherapie – wie hierbeschrieben – ist in einigen Aspekten zu unterscheiden von einer stationären Psychotherapie, in der der/die PatientIn z.B. durch ein TherapeutInnenteam betreut wird.
Wenn der/die PatientIn zur selben Zeit mehrere Psychotherapien oder psychosoziale Beratungen in Anspruch nimmt, kann dies zu unerwünschten Wirkungen führen. Ausnahmen können dann angezeigt sein, wenn in Absprache mit dem Therapeuten/der Therapeutin im selben Zeitrahmen eine Gruppenpsychotherapie in Anspruch genommen wird.
Sofern dies unter laufender Therapie auftritt, bitte unbedingt mit der behandelnden Psychotherapeutin Rücksprache halten.
Welche unerwünschten Wirkungen können durch Psychotherapie auftreten?
Gebuchte Sitzungen müssen bis spätestens 48 Stunden im Voraus abgesagt werden.
Ich arbeite üblicherweise nach dem Bestellsystem, das heißt dass Termine für einen längeren Zeitraum vereinbart werden. Bei Absagen bis 48 Stunden vor dem bestehenden Termin werden keine Kosten verrechnet. Wird nicht oder knapper abgesagt, ist das Honorar für die versäumte Stunde zu entrichten. Dies gilt auch im Krankheitsfall. Bei Zu-Spätkommen ist keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.
Geschieht eine Absage nicht oder nicht zeitgerecht, wird die Sitzung zum vollen Stundensatz verrechnet.
Ich verpflichte mich ebenfalls, KlientInnen mindestens 48 Stunden im Voraus darüber zu informieren, sollte eine Sitzung meinerseits nicht stattfinden können. Dies bedeutet für meine KlientInnen, sofern eine Therapiestunde sehr kurzfristig (nicht außerhalb von 48 Stunden) abgesagt werden muss, biete ich eine kostenfreie neue Stunde in der vereinbarten Länge an. Der Betrag kann nicht in bar abgelöst werden.
Impressionen aus der Praxis
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